Feststellanlagen – Immer geöffnet, zuverlässig geschlossen

In stark frequentierten Fluren und Treppenhäusern sorgen Brandschutztüren für wertvolle Minuten im Ernstfall. Sie schneiden Feuer und Rauch den Weg ab und verlangsamen deren Ausbreitung, zumindest wenn sie geschlossen sind. Doch im Alltag sind die großen und schweren Türen eher hinderlich. Gerade für Kinder und Menschen mit körperlichen Einschränkungen stellen die Türen ein unüberwindbares Hindernis dar. Deshalb können Brandschutztüren mit einer elektrischen Feststellanlage (FSA) ausgestattet werden – auch Türfeststellanlage (TFA) genannt. Bei Gefahr signalisiert ein eingebauter Brandmelder der Tür, dass sie ins Schloss fallen soll. Bis dahin kann sie jedoch offen stehen bleiben und bietet einen freien Durchgang. Für den regen Betrieb auf einer Krankenstation oder für den barrierefreien Zugang in einer öffentlichen Einrichtung ist eine Feststellanlage die optimale Lösung. Doch Vorsicht: Wird die Tür zusätzlich verkeilt oder fixiert, kann sie im Brandfall nicht mehr schließen und verliert ihre Funktion als Brandschutztür.

Jede Feststellanlage muss durch die Prüfung

Da Feststellanlagen durch ihre Funktionstüchtigkeit über Leben und Tod entscheiden, werden sie geprüft und regelmäßig gewartet. In Deutschland ist dafür die Einhaltung spezieller DIN-Normen vorgeschrieben. Zudem ist eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) erforderlich, bei der die Feststellanlage eine Eignungsprüfung durchläuft. Davon betroffen ist die gesamte Feststellanlage mit allen Einzelteilen. Werden einzelne Bauteile in der Konstruktion verändert, muss die Anlage erneut eine Eignungsprüfung bestehen. Die Anforderungen für die Prüfung legt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) fest. Eine Zulassung ist fünf Jahre lang gültig und kann anschließend unter Umständen verlängert werden. Die Verlängerung muss jedoch beantragt werden – die Anlage darf nicht einfach weiter montiert werden. Bereits verwendete Feststellanlagen dürfen weiterhin im Einsatz bleiben, wenn sie noch den ursprünglichen Anforderungen entsprechen. Und wenn sie regelmäßig gewartet und geprüft wurden. Sachkundiges und zertifiziertes Personal (beispielsweise vom Hersteller) fertigt Dokumente zur Wartung und Instandhaltung an. Das Vorgehen muss jedoch der Betreiber veranlassen. Als Ergebnis sollten Sie alle Dokumente zum sachgerechten Einbau und zur Bauartgenehmigung (aBG) für spätere Kontrollen unbedingt aufbewahren.

Bei Feuer und Rauch fällt die Tür ins Schloss

Angebracht sind Feststellanlagen an ein- oder zweiflügeligen Brandschutztüren und Rauchschutztüren im Innenbereich. Sie sind recht komplexe Einrichtungen und bestehen im Wesentlichen aus folgenden Elementen: Brandmelder (mindestens einer), Stromversorgung, Feststellvorrichtung, Auslösevorrichtung und ggf. Handauslösetaster. Tritt im Gebäude ein Brand oder Rauch auf, wird dieser vom Brandmelder bemerkt und an die Auslöseeinrichtung weitergegeben – die Tür löst sich und fällt ins Schloss. Bis dahin hält eine elektromagnetische Feststellvorrichtung die Tür geöffnet. Hierfür benötigt sie allerdings Strom, sodass sie sich bei einem Stromausfall direkt abschaltet und die Tür mittels Türschließer ins Schloss fällt. Die Tür kann auch manuell geschlossen werden: entweder mit einem roten Handauslösetaster mit der Aufschrift „Tür schließen“ oder mit einem leichten Druck auf das Türblatt.

Worin unterscheiden sich Feststellanlagen?

Feststellanlagen gibt es im brandschutzshop24.de in verschiedenen Ausführungen – passend zu Ihrer Tür. Neben den standardisierten Produkteigenschaften und der DIBt-Zulassung sollten Sie bei der Auswahl auf spezifische und ggf. äußerst nützliche Merkmale achten:

  • Integrierte Schließfolgeregelung bei zweiflügeligen Türen
  • Einstellbare Schließkraft
  • Stufenloses Feststellen
  • Unauffällig verbaute Einzelteile
  • Zusätzliche Anschlüsse, z. B. für Rauchmelder