T30, T30 DS, T30 RS, EI2 30-C5-Sm – was eher klingt wie eine chemische Formel, ist in Wirklichkeit die Bezeichnung für eine T30 Brandschutztür. Das T steht für „Tür“ und die Zahl 30 für die Dauer, die eine Tür im Brandfall mindestens durchhalten muss. Laut Brandprüfung der Norm EN 1634-1 wird die Tür dafür mit rund 1.000 Grad Celsius einseitig erhitzt und muss den Flammen mindestens 30 Minuten lang standhalten. Nur dann verdient sie den Namen „T30“. Während dieser Zeit muss sich die Tür auch durchgehend öffnen lassen, zum Beispiel für eine Evakuierung oder für die Feuerbekämpfung. Doch es gibt auch Brandschutztüren, die für wesentlich längere Zeiträume konstruiert sind. Diese tragen dann Namen wie „T120“ oder „T180“.
Feuerwiderstandsklassen von Brandschutztüren:
- T30 (feuerhemmend)
- T60 (hochfeuerhemmend)
- T90 (feuerbeständig)
- T120 (hochfeuerbeständig)
- T180 (höchstfeuerbeständig)
T30 RS oder EI2 30-C5-Sm – Was steckt dahinter?
Zu der Zahl gesellen sich verschiedene Abkürzungen. So steht der Name „T30-1“ für eine einflügelige T30 Brandschutztür, „T30-2“ für eine zweiflügelige. „S“ bedeutet selbstschließend, „D“ dichtschließend und „R“ rauchschließend. Eine „T30 RS“ ist demnach eine T30 Brandschutztür, die gleichzeitig die Funktion einer Rauchschutztür übernimmt. Das bedeutet, dass die Dichtungen an allen vier Seiten keinen Rauch durchlassen dürfen. Seit 2015 ist die Bezeichnung noch komplizierter geworden, indem die europäische Norm EN 16034 die Bezeichnung „T30“ nach und nach durch „EI2 30“ ersetzte. Eine „T30 RS“ heißt nun „EI2 30-C5-Sm“. Dadurch können die einzelnen Türen und Funktionen auf europäischer Ebene noch genauer unterschieden und benannt werden. Doch wesentlich einfacher und geläufiger ist im deutschsprachigen Raum die Bezeichnung „T30“.
T30, T60, T90 – Wann ist welche Tür erforderlich?
T30 ist die kleinste Feuerwiderstandsklasse der Brandschutztüren und deshalb recht häufig im Einsatz. Je größer der Feuerwiderstand, desto schwerer die Tür und desto teurer ist die Herstellung und Montage. Außerdem müssen die Wände ebenso stabil wie die Brandschutztür sein. In vielen Gebäuden können gar keine T60 oder T90 Türen eingebaut werden, da die Wände zu dünn sind und im Brandfall vor der Tür einstürzen würden. Brandschutz lässt sich demnach nur als ganzheitliches Konzept betrachten, bei dem Wände und Türen perfekt aufeinander abgestimmt sein müssen. Nur in Kombination können sie den Flammen möglichst lange standhalten. Allerdings braucht auch nicht jedes Gebäude T90 Türen, da das im alltäglichen Durchgangsverkehr sehr hinderlich wäre und seinen Zweck verfehlt. Der Trend geht eher zu Multifunktionstüren, die verschiedene Schutzfunktionen miteinander kombinieren: zum Beispiel Brand-, Rauch-, Schall- und Einbruchschutz – alles in einer Tür. Welche Brandschutztüren Sie letztendlich verbauen dürfen bzw. müssen, das ist abhängig vom Zweck und von der Bauweise Ihres Gebäudes sowie von der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Benötigen Sie überhaupt Brandschutztüren? Das erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „Was können Brandschutztüren – Definition, Funktion & Montage“.