Wie der Name schon sagt, schützt eine Brandschutztür bzw. Feuerschutztür vor Bränden. Damit ist sie ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Die Tür besteht in der Regel aus feuerbeständigen Materialien wie Stahl oder Aluminium (außen) sowie Mineralwolle oder Mineralfaserplatten (innen). So wird das Feuer möglichst lange zurückgehalten, damit das Gebäude in dieser Zeit evakuiert werden kann. Allerdings unterliegt die Bezeichnung ‚Brandschutztür‘ keiner allgemein gültigen Norm. Deshalb sagt der Name allein nicht viel über die Beschaffenheit und Eigenschaften der Tür aus. Denn Brandschutztüren gibt es in ganz verschiedenen Ausführungen: von der 1-flügeligen und rauchdichten T30 Holztür bis hin zur 2-flügeligen T90 Stahltür. Die Abkürzungen T30, T60 und T90 stehen dabei für die Anzahl der Minuten, die solche eine Brandschutztür im Ernstfall einem Feuer standhalten kann.
Wo sind Brandschutztüren erforderlich?
Eine wichtige Eigenschaft haben jedoch alle Brandschutztüren gemeinsam: sie verschließen sich von selbst. Und dieser Mechanismus sollte niemals durch das Verkeilen oder Anbinden der Tür verhindert werden. Denn ansonsten ist der Feuerschutz außer Kraft gesetzt. Brandschutztüren werden üblicherweise an allen Stellen eingesetzt, an denen sich Gefahrenquellen im Gebäude befinden oder an denen viele Menschen unterwegs sind. Im Einfamilienhaus zählen zum Beispiel die Garage, der Heizungskeller und der Öltank zu potenziellen Gefahrenquellen, die durch eine verstärkte und feuerhemmende Tür vom Wohnraum abgeschirmt werden. In öffentlichen Gebäuden befinden sich Rauch- und Brandschutztüren in erster Linie entlang der Lauf- und Fluchtwege, um im Brandfall die Menschen vor Rauch und Feuer zu schützen und sie somit rechtzeitig zu evakuieren.
Hier kommen Rauch- & Brandschutztüren zum Einsatz:
- Lange Flure (mehr als 30 Meter)
- Treppenhäuser
- Notausgänge
- Fluchtwege
- Abschirmung möglicher Gefahrenquellen
Brandschutz nur mit Zulassungsschild & CE-Kennzeichnung
Wo genau Brandschutztüren verpflichtend eingebaut werden müssen, das können Sie der jeweiligen Landesbauordnung Ihres Bundeslandes sowie den Sonderbauschriften entnehmen. Generell wird eine Brandschutztür vom Gesetzgeber nur als Brandschutztür anerkannt, wenn sie auch mit einer CE-Kennzeichnung sowie einem Zulassungsschild markiert ist. Auf dem Zulassungsschild sind Hersteller, Feuerwiderstandsklasse, Überwachung und das Jahr der Herstellung angegeben. Die CE-Kennzeichnung erhält die Tür wiederum nur, wenn sie entsprechend fachmännisch und nach Anleitung des Herstellers eingebaut wurde. Nur dann übernimmt der Hersteller die Verantwortung für das Produkt. Weicht der Monteur von der Anleitung ab und nimmt nicht zulässige Änderungen an der Brandschutztür vor, liegt die Verantwortung für die richtige Funktion der Tür wiederum beim Monteur selbst. Damit beim Einbau keine unbeabsichtigten Fehler auftreten und die Brandschutztür im Ernstfall auch einwandfrei funktioniert, empfehlen wir die Montage durch einen erfahrenen Fachmann für Brandschutztüren.