Brandschutztüren aus Stahl – Mit aller Härte gegen das Feuer

Bei einem Brand zählt jede Minute. Deshalb sorgen Brandschutztüren für einen zeitlichen Vorsprung bei der Evakuierung und Feuerbekämpfung. Denn diese Türen sind so konstruiert, dass sie die Brand- und Rauchentwicklung für eine gewisse Zeit blockieren. Dadurch können sie im Ernstfall Leben retten und trennen im eigenen Haus Gefahrenquellen, wie die Garage oder den Heizungskeller, sicher vom Wohnraum ab. Alle Brandschutztüren müssen bestimmte Normen erfüllen, können sich aber in einzelnen Punkten unterscheiden. Dazu zählt beispielsweise das äußere Material der Tür: Brandschutztüren gibt es aus Holz, Aluminium, Stahl und Glas.

Nur eine geschlossene Tür ist eine sichere Tür

Die einfachste Brandschutztür ist eine T30 Tür. Sie wirkt feuerhemmend und widersteht dem Feuer für mindestens 30 Minuten. Sie wird meistens in Innenräumen eingesetzt, aber auch als Eingangstür für Wohnungen. Mehr Schutz bietet eine T90 Tür. Die Zahl hinter dem T steht für die Zeit, in der die Tür dem Feuer widerstehen kann. Bei einer feuerbeständigen T90 Tür sind das somit 90 Minuten. Beide Türen kommen in 1-flügeliger oder 2-flügeliger Variante vor. Zusätzlich zum Brandschutz kann die Tür auch vor Rauch schützen – erkennbar an der Abkürzung „RS“. Ausschlaggebend für den Ernstfall ist jedoch, dass sich die Tür von selbst schließt. Nur im geschlossenen Zustand wird eine Ausbreitung des Feuers verhindert. Durch (elektro-)mechanische Türschließer fällt die Tür immer von selbst ins Schloss, vorausgesetzt sie ist nicht verkeilt oder anderweitig fixiert. Dann ist ihre Funktion als Brandschutztür außer Kraft gesetzt. Bei rauchdichten Türen sind Türschließer oberhalb der Türen (genannt: Obentürschließer) sogar vorgeschrieben.

Luftdichter Abschluss im Ernstfall

Jede Brandschutztür besteht aus einem Türblatt, das einen unsichtbaren Kern aus mineralischem Füllstoff in sich trägt, ähnlich wie Gips. Der Füllstoff bindet Feuchtigkeit und verlangsamt dadurch Feuer und Rauch. Eingebettet ist dieser Kern in eine Hülle aus Stahl, Aluminium oder Holz. Hierbei ist Stahl besonders langlebig, schalldämmend und isolierend. Eine Tür besteht jedoch nicht nur aus dem Türblatt, sondern wird mit einem Rahmen (genannt: Zarge) in der Wand verankert. Auch der Rahmen muss dem Brand standhalten und darf weder Luft noch Rauch durchlassen. Deshalb wird der Einbau ins Mauerwerk, Ständerwerk oder in den Porenbeton durch geschultes Fachpersonal empfohlen. Mit den passenden Dichtungen ist die Brandschutztür bestens für den Ernstfall gerüstet.  

Das komplette Paket für optimalen Brandschutz

Auf dem Markt haben sich mehrere deutsche Hersteller von Brandschutztüren etabliert, zum Beispiel Hörmann, Novoferm und Teckentrup (als Spezialist für Brandschutztüren aus Stahl). Auf brandschutzshop24.de finden Sie eine große Auswahl von Brandschutztüren von verschiedenen Herstellern und Materialien. Je nach Ausführung liegen die Preise von T30 Türen aus Stahl zwischen 300 Euro und 600 Euro. T90 Türen kosten zwischen 1.000 Euro und 2.000 Euro. Insgesamt bieten Brandschutztüren aus Stahl ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis. In der umfangreichen Lieferung sind Türflügel, Zarge, Dichtungen, Türschließer, Bänder, Einsteckschloss und Drückergarnitur enthalten.

Wann benötige ich eine T30 Tür?

T30, T30 DS, T30 RS, EI2 30-C5-Sm – was eher klingt wie eine chemische Formel, ist in Wirklichkeit die Bezeichnung für eine T30 Brandschutztür. Das T steht für „Tür“ und die Zahl 30 für die Dauer, die eine Tür im Brandfall mindestens durchhalten muss. Laut Brandprüfung der Norm EN 1634-1 wird die Tür dafür mit rund 1.000 Grad Celsius einseitig erhitzt und muss den Flammen mindestens 30 Minuten lang standhalten. Nur dann verdient sie den Namen „T30“. Während dieser Zeit muss sich die Tür auch durchgehend öffnen lassen, zum Beispiel für eine Evakuierung oder für die Feuerbekämpfung. Doch es gibt auch Brandschutztüren, die für wesentlich längere Zeiträume konstruiert sind. Diese tragen dann Namen wie „T120“ oder „T180“.

Feuerwiderstandsklassen von Brandschutztüren:

  • T30 (feuerhemmend)
  • T60 (hochfeuerhemmend)
  • T90 (feuerbeständig)
  • T120 (hochfeuerbeständig)
  • T180 (höchstfeuerbeständig)

T30 RS oder EI2 30-C5-Sm – Was steckt dahinter?

Zu der Zahl gesellen sich verschiedene Abkürzungen. So steht der Name „T30-1“ für eine einflügelige T30 Brandschutztür, „T30-2“ für eine zweiflügelige. „S“ bedeutet selbstschließend, „D“ dichtschließend und „R“ rauchschließend. Eine „T30 RS“ ist demnach eine T30 Brandschutztür, die gleichzeitig die Funktion einer Rauchschutztür übernimmt. Das bedeutet, dass die Dichtungen an allen vier Seiten keinen Rauch durchlassen dürfen. Seit 2015 ist die Bezeichnung noch komplizierter geworden, indem die europäische Norm EN 16034 die Bezeichnung „T30“ nach und nach durch „EI2 30“ ersetzte. Eine „T30 RS“ heißt nun „EI2 30-C5-Sm“. Dadurch können die einzelnen Türen und Funktionen auf europäischer Ebene noch genauer unterschieden und benannt werden. Doch wesentlich einfacher und geläufiger ist im deutschsprachigen Raum die Bezeichnung „T30“.

T30, T60, T90 – Wann ist welche Tür erforderlich?

T30 ist die kleinste Feuerwiderstandsklasse der Brandschutztüren und deshalb recht häufig im Einsatz. Je größer der Feuerwiderstand, desto schwerer die Tür und desto teurer ist die Herstellung und Montage. Außerdem müssen die Wände ebenso stabil wie die Brandschutztür sein. In vielen Gebäuden können gar keine T60 oder T90 Türen eingebaut werden, da die Wände zu dünn sind und im Brandfall vor der Tür einstürzen würden. Brandschutz lässt sich demnach nur als ganzheitliches Konzept betrachten, bei dem Wände und Türen perfekt aufeinander abgestimmt sein müssen. Nur in Kombination können sie den Flammen möglichst lange standhalten. Allerdings braucht auch nicht jedes Gebäude T90 Türen, da das im alltäglichen Durchgangsverkehr sehr hinderlich wäre und seinen Zweck verfehlt. Der Trend geht eher zu Multifunktionstüren, die verschiedene Schutzfunktionen miteinander kombinieren: zum Beispiel Brand-, Rauch-, Schall- und Einbruchschutz – alles in einer Tür. Welche Brandschutztüren Sie letztendlich verbauen dürfen bzw. müssen, das ist abhängig vom Zweck und von der Bauweise Ihres Gebäudes sowie von der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Benötigen Sie überhaupt Brandschutztüren? Das erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „Was können Brandschutztüren – Definition, Funktion & Montage“.

Was können Brandschutztüren – Definition, Funktion & Montage

Wie der Name schon sagt, schützt eine Brandschutztür bzw. Feuerschutztür vor Bränden. Damit ist sie ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Die Tür besteht in der Regel aus feuerbeständigen Materialien wie Stahl oder Aluminium (außen) sowie Mineralwolle oder Mineralfaserplatten (innen). So wird das Feuer möglichst lange zurückgehalten, damit das Gebäude in dieser Zeit evakuiert werden kann. Allerdings unterliegt die Bezeichnung ‚Brandschutztür‘ keiner allgemein gültigen Norm. Deshalb sagt der Name allein nicht viel über die Beschaffenheit und Eigenschaften der Tür aus. Denn Brandschutztüren gibt es in ganz verschiedenen Ausführungen: von der 1-flügeligen und rauchdichten T30 Holztür bis hin zur 2-flügeligen T90 Stahltür. Die Abkürzungen T30, T60 und T90 stehen dabei für die Anzahl der Minuten, die solche eine Brandschutztür im Ernstfall einem Feuer standhalten kann.

Wo sind Brandschutztüren erforderlich?

Eine wichtige Eigenschaft haben jedoch alle Brandschutztüren gemeinsam: sie verschließen sich von selbst. Und dieser Mechanismus sollte niemals durch das Verkeilen oder Anbinden der Tür verhindert werden. Denn ansonsten ist der Feuerschutz außer Kraft gesetzt. Brandschutztüren werden üblicherweise an allen Stellen eingesetzt, an denen sich Gefahrenquellen im Gebäude befinden oder an denen viele Menschen unterwegs sind. Im Einfamilienhaus zählen zum Beispiel die Garage, der Heizungskeller und der Öltank zu potenziellen Gefahrenquellen, die durch eine verstärkte und feuerhemmende Tür vom Wohnraum abgeschirmt werden. In öffentlichen Gebäuden befinden sich Rauch- und Brandschutztüren in erster Linie entlang der Lauf- und Fluchtwege, um im Brandfall die Menschen vor Rauch und Feuer zu schützen und sie somit rechtzeitig zu evakuieren.

Hier kommen Rauch- & Brandschutztüren zum Einsatz:

  • Lange Flure (mehr als 30 Meter)
  • Treppenhäuser
  • Notausgänge
  • Fluchtwege
  • Abschirmung möglicher Gefahrenquellen

Brandschutz nur mit Zulassungsschild & CE-Kennzeichnung

Wo genau Brandschutztüren verpflichtend eingebaut werden müssen, das können Sie der jeweiligen Landesbauordnung Ihres Bundeslandes sowie den Sonderbauschriften entnehmen. Generell wird eine Brandschutztür vom Gesetzgeber nur als Brandschutztür anerkannt, wenn sie auch mit einer CE-Kennzeichnung sowie einem Zulassungsschild markiert ist. Auf dem Zulassungsschild sind Hersteller, Feuerwiderstandsklasse, Überwachung und das Jahr der Herstellung angegeben. Die CE-Kennzeichnung erhält die Tür wiederum nur, wenn sie entsprechend fachmännisch und nach Anleitung des Herstellers eingebaut wurde. Nur dann übernimmt der Hersteller die Verantwortung für das Produkt. Weicht der Monteur von der Anleitung ab und nimmt nicht zulässige Änderungen an der Brandschutztür vor, liegt die Verantwortung für die richtige Funktion der Tür wiederum beim Monteur selbst. Damit beim Einbau keine unbeabsichtigten Fehler auftreten und die Brandschutztür im Ernstfall auch einwandfrei funktioniert, empfehlen wir die Montage durch einen erfahrenen Fachmann für Brandschutztüren.